Die Gebühr beträgt Fr. 20.00 für ein Jahr.
Ab Fr. 2.00 bis Fr. 10.00 pro Spiel für 4 Wochen
Ausleihe von beliebig vielen Spielen. Diese dürfen nicht weitergegeben werden. Bei batteriebetriebenen Spielsachen sind die Batterien nicht inbegriffen.
4 Wochen, einmalige Verlängerungen bei vielen Spielen möglich. Wird ein Spiel nicht rechtzeitig zurückgegeben, erhalten Sie nach 7 Tagen eine 1. Mahnung.
Wir erheben folgende Mahngebühren:
| 1. Mahnung | Fr. 4.00 |
| 2. Mahnung | Fr. 7.00 + Miete |
| 3. Mahnung | Fr. 11.00 + Miete |
Die ausgeliehenen Spielsachen müssen anhand der Inventarliste auf ihre Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Reklamationen werden innerhalb von 3 Tagen während den Öffnungszeiten in der Ludothek entgegengenommen (052 212 66 76).
Wir erwarten die Spiele sauber und vollständig zurück, damit sie umgehend weiterverliehen werden können. Für verschmutzte Spielsachen ist eine Reinigungsgebühr von Fr. 5.00 zu bezahlen.
Für beschädigte, unvollständige und verlorene Teile der Spiele erheben wir eine Umtriebsgebühr von Fr. 3.00, zuzüglich der Kosten für Ersatzteile und Reparatur.
Bei Unfällen oder Schäden im Zusammenhang mit ausgeliehenen Spielsachen übernimmt die Ludothek keine Haftung.
Bitte teilen Sie uns Ihre Adressänderung mit.
Benutzerreglememt
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Spitalgasse 3
8400 Winterthur
Tel. 052 212 66 76